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Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 01.01.2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Isabelle Schiminski abgeschlossenen Verträge. 

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Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

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1.     Urheberrecht

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1.1.     Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG genießen Urheberschutz, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung sind. Zur Bestimmung dieser Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden, insbesondere nicht qualitative und ästhetische. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzung des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt werden, für alle Werkkategorien gleichermaßen.

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1.2.     Vorschläge und Vorgaben des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Schöpferische Beiträge des Auftraggebers führen zu keiner Beeinträchtigung der vertraglichen Rechte und Ansprüche von Isabelle Schiminski, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

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1.3.     Isabelle Schiminski hat das Recht, seine Werke mit dem Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält.

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1.4.     Isabelle Schiminski verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann die Weiterübertragung von einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechten an Dritte nur mit seiner Einwilligung und gegen gesonderte Vergütung erfolgen. 

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1.5.     Ohne Einwilligung von Isabelle Schiminski dürfen die von ihm abgelieferten Werke weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert, entstellt oder sonst beeinträchtigt werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Isabelle Schiminski, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

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2.     Grundsätze der Vertragsabwicklung

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2.1.    Angebote sind stets freibleibend. Aufträge müssen schriftlich per Briefpost oder E-Mail vom Kunden erteilt werden. 

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2.2.     An Entwürfen, Fotografien, Illustrationen, Handmuster, Reinzeichnungen und Dateien werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Isabelle Schiminski zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Verlust oder Beschädigung der Vorlagen und/oder Originale ist Schadenersatz zu leisten.

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2.3.     Die Gestaltungsfreiheit von Isabelle Schiminski darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

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2.4.     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen (mehr als 4 Kalenderwochen), die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Isabelle Schiminski eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen – die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Eine Nichtabnahme eines Entwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung

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2.5.     Der Auftraggeber darf Isabelle Schiminski nur solche Vorlagen (Texte, Fotos, Modelle, Muster etc.) überlassen, zu deren Nutzung er ausreichend berechtigt ist. Auf Verlangen von Isabelle Schiminski hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen, der Auftraggeber stellt Isabelle Schiminski von allen Forderungen, die auf Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen, frei.

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2.6.    Isabelle Schiminski hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Impressum, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. 

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2.7.     Isabelle Schiminski erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriften) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos, Bildelemente, Illustrationen) werden immer wieder von Isabelle Schiminski für andere Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen – von denen Isabelle Schiminski ihre Designlizenzen bezieht – nur gegen Aufpreis Exklusivrechte vergeben. Wenn „exklusives” Material gewünscht wird, wird die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet und muss vor Auftragsbeginn besprochen werden. 

 

2.8.     Isabelle Schiminski enthält unentgeltlich fünf bis zehn Belege. Bei wertvollen Stücken ist ihr eine angemessene Anzahl zu überlassen. 

 

2.9.     Die Produktionsüberwachung durch Isabelle Schiminski erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Isabelle Schiminski berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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3.0      Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

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3.     Vergütung und Nutzungsrechte

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3.1.     Die Leistung von Isabelle Schiminski besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. 

 

3.2.     Die Gesamtvergütung für eine Designleistung errechnet sich durch eine Addition aus der Vergütung von

 

3.2.1.    Entwurfsarbeiten: im Bereich der visuellen Kommunikation; Mustern und Modellen (computergenerierten Darstellungen); Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen; Illustrationen und Cartoons; Sprach-, Film-, und Lichtbildwerken, 

 

3.2.2.    Nutzungsrechteinräumung (dokumentiert die unterschiedliche Wertschöpfung für den Auftraggeber): Einräumung des einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechts (Nutzungsumfang) unter Berücksichtigung von räumlicher Beschränkung (Nutzungsgebiet), zeitlicher Beschränkung (Nutzungsdauer) sowie inhaltlicher und quantitativen Beschränkung (Nutzungsintensität).
Die Vergütung (Lizenz) für die Einräumung der Nutzungsrechte bestimmt sich durch die Vereinbarung des Nutzungsumfangs und Addition der Faktoren Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsintensität. Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Zeitaufwand multipliziert. 

Die einzelnen Faktoren für die Nutzungseinräumung sind wie folgt festgelegt:
Nutzungsumfang: einfach = 0,1      ausschließlich = 1,0
Nutzungsgebiet: regional = 0,1      National = 0,3      europaweit = 1,0    weltweit = 2,5
Nutzungsdauer: ein Jahr = 0,1      fünf Jahre = 0,3      zehn Jahre = 0,5    unbegrenzt = 1,5
Nutzungsintensität: gering = 0,1     Mittel = 0,3      groß = 0,7     umfangreich = 1,0

Die Vergütung für die Nutzungseinräumung wird vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn das Werk von Isabelle Schiminski nicht gemäß § 2 UrhG geschützt ist.

 

3.2.3.     Vergütung für weitere Leistungen und Nebenkosten, die neben den Entwurfsarbeiten entstehen und mit der Vergütung für die Entwurfsarbeiten nicht abgegolten sind. Die Vergütung für weitere Leistungen errechnet sich durch die Multiplikation von Stundensatz und Zeitaufwand. 

 

3.3.     Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches, regionales, einjähriges, geringes Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Isabelle Schiminski. 

 

3.4.     Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund eines besonderen schriftlichen Nutzungseinräumung des Urheber sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung zulässig.

 

3.5.    Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und⁄oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Entwurfsarbeiten. Wird jedoch nachträglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, so ist die Vergütung für den vereinbarten Nutzungsumfang auch nachträglich zu zahlen.

 

3.6.    Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Isabelle Schiminski berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

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4.     Sonderleistungen und Reisekosten

 

4.1.     Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Stundenlohn berechnet.

 

4.2.     Isabelle Schiminski ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Isabelle Schiminski entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3.     Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Isabelle Schiminski abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Isabelle Schiminski im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.4.     Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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5.     Fälligkeit der Vergütung

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5.1.     Die Vergütung von Isabelle Schiminski ist nach Rechnungsstellung ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen fällig.

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5.2.     Werden die bestellten Werke in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

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5.3.     Bei Auftägen über einem Wert von 1500 € bzw bei Abwicklung langfristigen Arbeiten sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten: 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach Fertigstellung, 1⁄3 nach Ablieferung.

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5.4.    Bei Zahlungsverzug kann Isabelle Schiminski  Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

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5.5.    Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht (§31 UrhG) im vereinbarten Rahmen sobald der Auftraggeber die Vergütung entrichtet hat.

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6.     Gewährleistung, Mängel

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6.1.    Isabelle Schiminski verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, auch die ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zubehandeln.

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6.2.    Isabelle Schiminski verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

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6.3.    Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises.

 

6.4.    Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Isabelle Schiminski geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

6.5.     Aufgrund der Vielfältigkeit der verschiedenen Computer stellen bestimmte Dinge keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Forderung nach kostenloser Nachbesserung. Dies gilt vor allem für bestimmte browserbedingte Darstellungsfehler bei veralteten Techniken sowie nicht gängigen Browsertypen oder wenn die Darstellung der Seiten aufgrund fehlerhafter Hard- oder Software beim Endnutzer nicht fehlerfrei ist. Getestet wird auf folgenden Browsern: Internet Explorer - Firefox -  Safari. 

 

6.6.     Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Isabelle Schiminski.

 

6.7.    Isabelle Schiminski haftet – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Werke eigenständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstige Werke im geschäftlichen Verkehr verwendet. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Werke entfällt jede weitergehende Haftung. 

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7.     Eigentumsvorbehalt und Digitale Daten

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7.1.    Isabelle Schiminski ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop, Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

7.2.    Hat Isabelle Schiminski dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Isabelle Schiminski geändert und verwendet werden.

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8.     Schlussbestimmungen

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8.1.    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihr erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf auf ihrer Homepage und und bei Social Media (Facebook, Instagram, Linked In, Xing)  ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ist dies nicht gewünscht, bedarf es der expliziten Rücksprache.

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8.2.    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Näheres dazu finden Sie in der Datunschutzerklärung auf der Hompage.

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8.3.    Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Isabelle Schiminski ergeben, ist der Wohnsitz des Isabelle Schiminskis.

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